Für Gerichte, Steuerberater & Notare

Verfahrenspflegschaften

Wir vertreten die Interessen von Betroffenen in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren.

Eine Stimme für die Betroffenen

Manchmal ist es gerichtlich notwendig, einen Verfahrenspfleger einzuschalten. Wir übernehmen anwaltlich Verfahrenspflegschaften, insbesondere bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit von Erklärungen des Betreuers zur Löschung eines im Grundbuch zugunsten der betreuten Person eingetragenen Wohnungsrechts und einer eingetragenen Erwerbsvormerkung, zu Anträgen auf Veräußerung von Grundvermögen und zur Überprüfung von Anträgen zur Kündigung von Geldanlagen durch Nachlasspfleger etc.

Unsere Aufgaben

  • unabhängige Interessenvertretung

  • persönliches Gespräch mit der betroffenen Person

  • Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen

  • Begleitung im gerichtlichen Verfahren

  • Wahrung der Rechte der betroffenen Person

Als Verfahrenspfleger in Augsburg vertreten wir die Interessen betroffener Personen in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren unabhängig und mit Empathie. Wir wahren die Rechte der Betroffenen und stehen den Gerichten als verlässliche Pfleger zur Verfügung.

Wir vertreten verantwortungsvoll.

Gerne stehen wir Gerichten als Verfahrenspfleger zur Verfügung.