Für Gerichte, Steuerberater & Notare
Verfahrenspflegschaften
Wir vertreten die Interessen von Betroffenen in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren.
Manchmal ist es gerichtlich notwendig, einen Verfahrenspfleger einzuschalten. Wir übernehmen anwaltlich Verfahrenspflegschaften, insbesondere bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit von Erklärungen des Betreuers zur Löschung eines im Grundbuch zugunsten der betreuten Person eingetragenen Wohnungsrechts und einer eingetragenen Erwerbsvormerkung, zu Anträgen auf Veräußerung von Grundvermögen und zur Überprüfung von Anträgen zur Kündigung von Geldanlagen durch Nachlasspfleger etc.
Als Verfahrenspfleger in Augsburg vertreten wir die Interessen betroffener Personen in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren unabhängig und mit Empathie. Wir wahren die Rechte der Betroffenen und stehen den Gerichten als verlässliche Pfleger zur Verfügung.
Gerne stehen wir Gerichten als Verfahrenspfleger zur Verfügung.