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Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen rund um Beratung, Kosten und Ablauf – verständlich beantwortet.

Die Kosten der Erstberatung besprechen wir vorab transparent mit Ihnen. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind. Bei einer anschließenden Beauftragung rechnen wir nach RVG oder einer Vergütungsvereinbarung ab.

Bringen Sie bitte einen gültigen Ausweis sowie alle Unterlagen mit, die mit Ihrem Anliegen zusammenhängen – etwa Verträge, Schriftwechsel, Bescheide oder ein vorhandenes Testament.

In vielen Fällen ja. Wir prüfen gern, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten trägt, und übernehmen für Sie die Korrespondenz mit dem Versicherer.

Ein Testament können Sie jederzeit allein und einseitig ändern. Ein Erbvertrag wird notariell mit einem Vertragspartner geschlossen und bindet beide Seiten stärker. Wir beraten Sie, welche Form zu Ihrer Situation passt.

Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen (z. B. Kindern und Ehegatten) eine Mindestbeteiligung am Nachlass, selbst wenn sie enterbt wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch.

In mehreren vertraulichen Gesprächen begleiten wir die Beteiligten neutral zu einer gemeinsamen, tragfähigen Lösung. Die Teilnahme ist freiwillig, und Sie behalten jederzeit die Kontrolle über das Ergebnis.

Ja. Neben dem persönlichen Termin in der Kanzlei beraten wir Sie auf Wunsch auch telefonisch oder per Videokonferenz – ganz so, wie es für Sie am bequemsten ist.

In dringenden Fällen bemühen wir uns um einen kurzfristigen Termin. Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

In unseren häufigen Fragen beantworten wir die wichtigsten Punkte rund um Erstberatung, Kosten, Termine und typische erbrechtliche Begriffe. Finden Sie hier keine Antwort? Dann rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen persönlich weiter.