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Kosten & Prozesskostenrechner
Transparenz ist uns wichtig. Hier erfahren Sie, wie sich anwaltliche Kosten zusammensetzen – und können Ihr Kostenrisiko selbst berechnen.
Die Vergütung von Rechtsanwälten richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das die Gebühren am Gegenstandswert bemisst. Für die Erstberatung und in geeigneten Fällen treffen wir auch individuelle Vergütungsvereinbarungen.
Die Kosten für eine umfassende Erstberatung, (ca. 30 – 45 Minuten) betragen einheitlich 230,00 EUR inkl. MwSt.
Wir arbeiten mit keiner Rechtsschutzversicherung zusammen, sondern rechnen direkt mit den Mandanten ab. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, fragen Sie dort nach, ob diese die Kosten für eine Erstberatung übernimmt.
Manchmal reicht eine erste Beratung nicht aus. Insbesondere für die Entwicklung von Nachlassregelungen mit den Besonderheiten der Absicherung und der steuerlichen Berücksichtigung sind oft mehrere Termine erforderlich, um den tatsächlichen Willen zu ermitteln und die Möglichkeiten der Realisierung zu prüfen und optimal vorzubereiten.
Sollten Sie über einen längeren Prozess begleitet werden wollen, rechnen wir nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. In einigen Fällen können passende Vergütungsvereinbarungen geschlossen werden. Die Erstberatung kann in fast allen Fällen angerechnet werden.
Sollten Sie qualifizierte, anwaltliche Beratung benötigen, aber weder eine Rechtsschutzversicherung haben, noch selbst die Geldmittel haben, für die Kosten aufzukommen, ist es in vielen Fällen möglich, bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts an Ihrem Wohnsitz einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Sie haben dann nur noch einen Eigenanteil von 15,00 Euro, den Sie bitte zur Beratung samt dem Beratungshilfeschein mitbringen.
Bei gerichtlicher Vertretung ist keine Beratungshilfe möglich. Allerdings kann ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden.
Hier finden Sie den Link für die Prozesskostenhilfeformulare.
Anwaltliche Kosten sind in Deutschland klar geregelt. Mit dem Prozesskostenrechner juris des „DeutscherAnwaltVerein“ schätzen Sie unverbindlich das Kostenrisiko eines Zivilprozesses in der ersten Instanz. Für Ihre individuelle Situation – etwa bei Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe – beraten wir Sie in Augsburg gern persönlich.