Für Gerichte, Steuerberater & Notare
Abwesenheitspflegschaften
Wir vertreten abwesende oder unbekannte Beteiligte und wahren deren Vermögensinteressen.
Wenn eine Person unbekannten Aufenthalts ist und deren vermögensrechtliche Angelegenheiten zu besorgen sind, wie zum Beispiel Entscheidungen und Abstimmungen in Eigentumswohnanlagen oder Erbengemeinschaften, kann durch das Betreuungsgericht eine Abwesenheitspflegschaft eingerichtet werden.
Als auf Immobilien- und Erbrechtsangelegenheiten spezialisierte Kanzlei übernehmen wir Abwesenheitspflegschaften für abwesende Personen, die in Erbengemeinschaft handeln müssten und oder deren Eigentum zu verwalten ist.
Als Abwesenheitspfleger in Augsburg vertreten wir abwesende oder unbekannte Beteiligte und sichern deren Vermögensinteressen. Wir unterstützen Gerichte und Notare zuverlässig und legen ordnungsgemäß Rechnung.
Wir unterstützen Gerichte und Notare zuverlässig.