Leistungsspektrum
Für Gerichte, Steuerberater & Notare
Als erfahrene Pfleger und Vollstrecker übernehmen wir verantwortungsvolle Aufgaben im Auftrag von Gerichten und in Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Notaren.
Sicherung und Verwaltung von Nachlässen, Erbenermittlung.
Umsetzung des letzten Willens, Abwicklung und Dauervollstreckung.
Interessenvertretung in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren.
Vertretung abwesender oder unbekannter Beteiligter, Vereinsauflösung.
Sie brauchen jemanden, der Sie auch in komplexen Fällen mit der Verwaltung von Nachlassimmobilien, Erbenermittlung im In- und Ausland, Abwicklung von Firmen, Verwaltung von Vermögen etc. sorgsam und empathisch unterstützt?
Mit mehr als 40 Jahren Erfahrung ist die Fachanwaltskanzlei Hafner & Starke in den Bereichen Nachlasspflegschaft, Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung und in Pflegschaften für unbekannte Beteiligte tätig.
Die doppelte Qualifikation im Erb- und Immobilienrecht ermöglicht es uns, alle Fälle rund um Immobilien im Nachlass oder bei der Abwicklung immobilienbezogener Rechtsverhältnisse kompetent zu bearbeiten.
Durch regelmäßige Weiterbildungen sind unsere Fachanwälte sowie unser Team von geprüften Nachlasspflegern immer auf dem neuesten Stand.
Bei der Erbenermittlung greifen wir nicht nur auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz zurück, sondern auch auf vielfältige Sprachkenntnisse. Deutsch, Russisch, Englisch, Französisch, Rumänisch und Kroatisch in Wort und Schrift ermöglichen es uns, internationale Recherchen eigenständig durchzuführen.
Bei weitergehenden Auslandsermittlungen haben wir jederzeit fachkundige Ansprechpartner in unserem leistungsstarken Expertennetzwerk.
Sprechen Sie uns an – wir übernehmen verantwortungsvoll.